Fachbegriffe in der Hausverwaltung

von A bis Z

Abdichtungen

... zwischen einer Dachterasse und Gebäude oder zwischen Balkonen und Gebäude gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum.

Abrechnung

Wird einmal jährlich erstellt. Darin werden die im Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten nach festgelegten Schlüsseln auf die einzelnen Eigentümer verteilt.

Anlage gemeinschaftlicher Gelder

Definiton: § 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung, zu der die Wohnungseingentümer verpflichtet sind.

Begehung

Eine Begehung der Objekte findet i.d.R. einmal jährlich statt, bei Bedarf gerne auch öfter.

Dienstleitungsunternehmen

eine Hausverwaltung führt die von den Eigentümern beschlossenen Maßnahmen durch.

EDV / IT

Eigens für Hausverwaltungen erstellte Software garantiert übersichtliche Abrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchhaltung.

Eigentümerversammlung

Wird i.d.R. einmal jährlich abgehalten. Themen: Besprechung und Genehmigung von Abrechnung, Beschlüssen über Instandhaltung und Instandsetzung.

Fristen

Die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt zwei Wochen.

Feuchtigkeitsmessung

... werden mit modernsten Messgeräten von uns selbst durchgeführt.

Girokonto

Für jede Eigentümergemeinschaft wird ein eigenes Konto geführt.

Dieses Konto muss strikt getrennt von anderen Wohnungeigentümergemeinschaften geführt werden.

Hausgeld

Monatliche bzw. vierteljährliche Abschlagszahlung auf die Abrechnung gemäß eines Wirtschaftsplans

Hausordnung

... gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Die Hausordnung verfolgt den Zweck, Verhaltensmaßregeln zu geben, die im Interesse eines reibungslosen Zusammelebens der Bewohner, zum Schutz des Gebäudes und zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit notwendig sind

Instandhaltung bzw. Instandsetzung

... umfasst alle Maßnahmen zur Werterhaltung bzw. Wertsteigerung der Anlage.

Die Angebote werden von uns eingeholt, der Beschluss erfolgt in der Eigentümerversammlung.

Instandhaltungsrücklage

Definiton: § 21 Abs. 5 Nr.4 WEG nennt die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung zu der die Wohnungseingentümer verpflichtet sind.

Zweck: dadurch wird sichergestellt dass auch bei einem unverhergesehenen, plötzlich auftretenden Reparaturbedarf die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Kinderwagen

Das vorübergehende Abstellen vom Kinderwagen im Erdgeschoss ist sozial üblich.

Eltern mit Kindern ist es unzumutbar, den Kinderwagen nach jedem Ausgang in die Wohnung oder zunächst in den Keller zur transportieren.

Leistungsspektrum

Alle anfallenden Arbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung

Mahnwesen

Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen

Miteigentumsanteil

Der jeweilige Anteil jeder Wohnung am Gemeinschaftseigentum und der gesetzliche Verteilerschlüssel der angefallenen Kosten falls nichts anderes beschlossenen wurde.

Protokoll

In jeder Eigentümerversammlung wird ein Protokoll geführt, die Niederschrift wird an die Eigentümern verteilt.

Rechnungsprüfung

Die Überprüfung der erstellten Abrechnung wird i.d.R. vom Verwaltungsbeirat vor der igentümerversammlung durchgeführt.

Sondernutzungsrecht

... regelt ein alleiniges und ausschließliches Nutzungsrecht bezgl. eines genau bestimmbaren Teils des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die übrigen Miteigentümer sind von diesem Recht ausgeschlossen.

Sonderumlage

Dies ist ein einmaliger Beitragsvorschuss z.B. für größer Instandhaltungs-oder Instandsetzungsarbeiten oder unvorhergesehene Reparaturen für welche die Rückstellung nicht ausreicht oder um Deckungslücken zu vermeiden.

Stimmrecht

... stellt das wichtigste Mitgliedschaftsrecht des Wohnungseigenümers dar und gehört zum unabdingbaren Kernbereich des Wohnungseigentums.

Das Stimmrecht darf weder umfassend ausgeschlossen noch ausgehöhlt werden. Als Mitverwaltungsrecht vermittelt es das Recht und die Möglichkeit an der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, zu Dritten und an der wirtschaftlichen Verwaltung des Wohnungseigentums mitzuwirken.

Teilungserklärung

Begründung des Wohneigentums mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Verwaltungsbeirat

Laut Gesetz aus mindestens drei Eigentümern bestehend (wovon einer Beiratsvorsitzender ist) zur Unterstützung und Überprüfung der Verwaltung als Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung.

Verwaltervertrag

Die genaue Auflistung unseres Leistungen aber auch der Pflichten der Eigentümer

Vermögensschadenshaftpflicht

Eine Versicherung die der Verwalter abschließen kann die für den unwahrscheinlichen Fall eines Fehlers der Verwaltung den Eigentümern Kosten erstattet.

Ist bei uns selbstverständlich vorhanden.

Verwaltergebühr

Das Entgelt für unsere qualifizierte Dienstleistung

WEG

Wohnungseigentumsgesetz

Den genauen Gesetzestext finden Sie unter: dejure.org

Wirtschaftsjahr

zumeist kalenderjährlich, aber auch Abrechnungsstichtage z.B. zum 30.06. oder 30.09. sind möglich

Wirtschaftsplan

Auflistung aller für jedes Objekt individualisierter Kosten mit voraussichtlichen Beträgen, monatliche oder quartalsweise Aufteilung als Vorauszahlung

Zahlungsverkehr

Hausgeldzahlung an das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft per Einzugsermächtigung oder per Dauerauftrag

Zwischenwände

Unterscheidung in tragende und nicht tragenden Mauern; tragende Mauern stehen als konstruktve Bestandteile des Gebäudes im gemeinschaftlichen Eigentum

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